Incoterms

Die Incoterms 2020 – Ein Überblick

Die Incoterms (International Commercial Terms) sind international anerkannte Handelsregeln, die den Lieferungsprozess und die Verantwortlichkeiten zwischen Käufer und Verkäufer regeln. Sie werden von der Internationalen Handelskammer (ICC) herausgegeben und bieten eine standardisierte Basis, um Missverständnisse in internationalen Geschäftsverhandlungen zu vermeiden.

Die aktuelle Version, Incoterms 2020, trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Sie umfasst elf Klauseln, die die wichtigsten Aspekte des internationalen Handels wie Transport, Versicherung und Risikoübergang regeln. Diese Klauseln lassen sich in zwei Hauptgruppen unterteilen: solche für alle Transportarten und solche für den See- und Binnenschiffstransport.


Die wichtigsten Änderungen in Incoterms 2020

  1. DAT wird durch DPU ersetzt: "Delivered at Terminal" (DAT) wurde in "Delivered at Place Unloaded" (DPU) geändert, um klarzustellen, dass die Lieferung nicht nur an Terminals erfolgen muss, sondern an jeden Ort, der vertraglich vereinbart wurde.

  2. Mehr Klarheit bei den Transportkosten: Die Incoterms 2020 legen größeren Fokus auf die Transparenz der Transport- und Versicherungskosten, damit beide Parteien ihre Verpflichtungen besser verstehen können.

  3. FCA (Free Carrier): Diese Klausel wurde angepasst, um den Prozess der Ausgabe von Konnossements bei Verladungen auf Schiffe zu erleichtern. Dies war zuvor ein häufiger Streitpunkt im internationalen Handel.

  4. Verpflichtung zur Versicherung: Unter CIF (Cost, Insurance, and Freight) und CIP (Carriage and Insurance Paid To) wurden die Anforderungen an die Versicherung geklärt, wobei CIP jetzt eine Versicherung mit höherer Deckung als CIF verlangt.


Die Incoterms 2020 im Detail

Die Incoterms werden in zwei Kategorien unterteilt:

A. Incoterms für jede Transportart:

Diese Klauseln können für alle Transportmodi verwendet werden (Straße, Schiene, Luft und See).

  1. EXW (Ex Works / Ab Werk): Der Verkäufer stellt die Ware auf seinem Gelände zur Verfügung. Der Käufer trägt alle Kosten und Risiken ab dem Zeitpunkt der Abholung.

  2. FCA (Free Carrier / Frei Frachtführer): Der Verkäufer liefert die Ware an den vom Käufer benannten Frachtführer. Ab hier übernimmt der Käufer das Risiko.

  3. CPT (Carriage Paid To / Frachtfrei): Der Verkäufer zahlt die Fracht bis zum vereinbarten Zielort, aber das Risiko geht auf den Käufer über, sobald die Ware an den ersten Frachtführer übergeben wird.

  4. CIP (Carriage and Insurance Paid To / Frachtfrei versichert): Der Verkäufer zahlt Fracht und Versicherung, aber das Risiko geht auf den Käufer über, sobald die Ware an den ersten Frachtführer übergeben wurde.

  5. DAP (Delivered at Place / Geliefert benannter Ort): Der Verkäufer trägt alle Risiken und Kosten bis zum benannten Ort. Der Käufer ist verantwortlich für die Entladung.

  6. DPU (Delivered at Place Unloaded / Geliefert benannter Ort entladen): Der Verkäufer trägt alle Risiken bis zur Entladung am benannten Ort. Der Verkäufer ist also für die Entladung verantwortlich.

  7. DDP (Delivered Duty Paid / Geliefert verzollt): Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken einschließlich der Verzollung im Bestimmungsland.

B. Incoterms für See- und Binnenschiffstransport:

Diese Klauseln sind speziell für den Seetransport oder die Binnenschifffahrt konzipiert.

  1. FAS (Free Alongside Ship / Frei Längsseite Schiff): Der Verkäufer stellt die Ware längsseits des Schiffes im Verschiffungshafen bereit. Ab hier trägt der Käufer das Risiko und die Kosten.

  2. FOB (Free On Board / Frei an Bord): Der Verkäufer trägt die Kosten und das Risiko bis zum Zeitpunkt, an dem die Ware an Bord des Schiffes ist. Danach übernimmt der Käufer.

  3. CFR (Cost and Freight / Kosten und Fracht): Der Verkäufer zahlt die Frachtkosten bis zum Bestimmungshafen, aber das Risiko geht auf den Käufer über, sobald die Ware an Bord des Schiffes ist.

  4. CIF (Cost, Insurance and Freight / Kosten, Versicherung und Fracht): Der Verkäufer zahlt Fracht und Versicherung bis zum Bestimmungshafen, aber das Risiko geht auf den Käufer über, sobald die Ware an Bord des Schiffes ist.

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